Niedere Börde ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
7037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 39326 (7 Orte, siehe Gemeindegliederung)39345 (Vahldorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039202039201 (Jersleben)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedere Börde, Hauptstraße 1, 39326 Niedere Börde
2. Ordnungsamt Niedere Börde, Am Markt 10, 39326 Niedere Börde
3. Bauamt Niedere Börde, Bahnhofstraße 5, 39326 Niedere Börde
Gemeinde Niedere Börde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Windpark mit 14 Windturbinen, einem Umspannwerk und neuen Zufahrtswegen soll zwischen den Gemeinden Hohe und Niedere Börde entstehen. Der Bebauungsplan für das Gebiet, das die Ortsteile Dahlenwarsleben, Warsleben und Irxleben umfasst, ist derzeit in Arbeit. Die Gemeinden sollen im kommenden Jahr über das Vorhaben abstimmen. Der Baubeginn ist für 2026 geplant, die Fertigstellung für das erste Quartal 2028.
Eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niedere Börde vom 9. April 2024 informiert über den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Dahlenwarsleben“.
Weitere Bebauungspläne betreffen die Aufstellung der Abrundungssatzung „Lindenweg“ in der Ortschaft Samswegen und den Bebauungsplan für das Wohngebiet III in Jersleben.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.