Niedere Börde ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
7037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 39326 (7 Orte, siehe Gemeindegliederung)39345 (Vahldorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039202039201 (Jersleben)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedere Börde, Hauptstraße 1, 39326 Niedere Börde
2. Ordnungsamt Niedere Börde, Am Markt 10, 39326 Niedere Börde
3. Bauamt Niedere Börde, Bahnhofstraße 5, 39326 Niedere Börde
Gemeinde Niedere Börde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Windpark mit 14 Windturbinen, einem Umspannwerk und neuen Zufahrtswegen soll zwischen den Gemeinden Hohe und Niedere Börde entstehen. Der Bebauungsplan für das Gebiet, das die Ortsteile Dahlenwarsleben, Warsleben und Irxleben umfasst, ist derzeit in Arbeit. Die Gemeinden sollen im kommenden Jahr über das Vorhaben abstimmen. Der Baubeginn ist für 2026 geplant, die Fertigstellung für das erste Quartal 2028.
Eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niedere Börde vom 9. April 2024 informiert über den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Dahlenwarsleben“.
Weitere Bebauungspläne betreffen die Aufstellung der Abrundungssatzung „Lindenweg“ in der Ortschaft Samswegen und den Bebauungsplan für das Wohngebiet III in Jersleben.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.